Generell gibt es drei Wege einer ordnungsgemäßen Eintragung. Gerne führen wir für Sie die Eintragung durch.
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Ein Festigkeitsgutachten ist die erste Grundlage für eine erfolgreiche Eintragung von Alufelgen. Es enthält die nötigen Informationen welche gewährleisten das, dass einzutragende Rad alle erforderlichen Prüfungen bestanden hat. Entscheident für die Eintragung ist die Radlast der Felge und ob das gewünschte Rad auf dem Fahrzeug über ausreichend Freigängigkeit verfügt. Somit ist eine sog. Einzelabnahme nach §19.2 möglich.
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Ein Teilegutachten ist ausschlaggebend für eine einfache und kostengünstige Eintragung des Tuning-Produkts. Das Teilegutachten bezieht sich nicht wie das Festigkeitsgutachten nur auf das Produkt selbst sondern direkt auf ein oder mehrere KFZ und besagt damit explizit ob das Produkt für Ihr Fahrzeug zulässig ist. Somit haben Sie die Gewissheit dass eine ordnungsgemäße Eintragung nach §19.3 erfolgen kann und der prüfende Sachverständige kann auf bestehende Informationen zurückgreifen um die Eintragung kostengünstig durchzuführen.
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Produkte die über einer ABE verfügen benötigen keine Eintragung d.h. diese müssen bei keiner Prüfdienststelle vorgeführt und begutachtet werden. Allerdings gilt eine ABE auch immer nur für das angegebene Fahrzeug und nicht für alle KFZ.
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per Festigkeitsgutachten ab 99,- € (§19.2)
(Einzelabnahme) Preis inkl. MwSt.
z.B.
- Alufelgen
per Teilegutachten ab 69,- € (§19.3)
Preis inkl. MwSt.
z.B.
- Auspuffanlagen
- Fahrwerke
per ABE - keine kosten
z.B.
- Alufelgen
- Auspuffanlagen
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